Aufbewahrungsfristen 2025 – Aktuell nach Bürokratieentlastungsgesetz IV
Am 1. Januar 2025 trat das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft und brachte eine bedeutende Änderung mit: Die Aufbewahrungsfristen für steuerlich relevante Unterlagen wurden verkürzt.
Diese Neuerung bietet Unternehmen und Gewerbetreibenden mehr Spielraum in der Dokumentenverwaltung. Allerdings führen offene Fragen in der praktischen Umsetzung noch zu Unsicherheiten.