Maßnahmen für eine sichere Akten- und Datenträgervernichtung
Ein kleiner Chip sorgt für großen Ärger: TPM-2. Bei vielen älteren Geräten fehlt er, Windows 11 setzt ihn voraus. Darum lassen sich viele Computer nicht mehr updaten, obwohl der Support für das Betriebssystem Windows 10 im Oktober 2025 ausläuft.
Kein Problem, mag man meinen, die alten Geräte sind doch noch gut. Doch wer als Geschäftsführer so denkt, riskiert womöglich privat zu haften. Der Grund: Geräte, die keine Updates mehr vom Hersteller bekommen, sind anfällig für Cyberattacken, die neu entdeckte Sicherheitslücken in der überholten Software auszunutzen.
Darum brauchen wohl nicht nur die Computer ein Update, sondern auch die Datenschutzvorgaben im Unternehmen. Denn auch wer rechtzeitig neue Geräte beschafft, mit einem aktuellen Betriebssystem, muss sich um die Daten kümmern, die auf den alten gespeichert sind – also um die korrekte Datenentsorgung.
Darum gilt:
✅ Regelmäßig über den Datenschutz informieren
✅ Ein Schutzkonzept für die Daten im Unternehmen entwickeln
✅ Mitarbeiter regelmäßig schulen und auf dem Laufenden halten
✅ Eingesetzte Software überwachen und aktuell halten
✅ Geräte überwachen und rechtzeitig austauschen
✅ Vorgänge sauber dokumentieren
✅ Datenvernichtung planen
Hierzu schreibt unser Geschäftsführer Klaus Dräger in einem Gastbeitrag für das Portal Marktplatz IT-Sicherheit, den ganzen Artikel finden sie unter:
Über den Autor:
Über den Autor:
Klaus Dräger ist seit 2019 Geschäftsführer bei Mammut Deutschland, einem Unternehmen, das bundesweit die Aufträge für acht inhabergeführte Entsorgungsbetriebe koordiniert. Davor hat der Volkswirt 20 Jahre in verschiedenen Rollen bei Otto Dörner gearbeitet, zuletzt als CFO.
Kontakt: info@mammut-deutschland.de